- Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen wenn die Anzahlung erfolgt ist oder wenn der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde und dem Vermieter zugegangen ist.
Sofern die Anzahlung nicht innerhalb von 8 Tagen auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist, gilt der Vertrag als nicht geschlossen und die Reservierung wird vom Vermieter storniert.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Wohnzwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag / Rechnung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Internetzugang) enthalten.
Sofern lt. Rechnung/Mietvertrag nicht abweichend vereinbart ist die Anzahlung bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten (Eingang auf dem Konto des Vermieters) alternativ in bar bei Ankunft.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
4. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
Am Abreisetag hat der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 12 Uhr an den Vermieter geräumt und in besenreinem Zustand zu übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten (Berechnungsgrundlage Gesamtpreis ohne Endreinigung und ohne Kaution):
- Rücktritt mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: keine Rücktrittsgebühr
- Rücktritt 30 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50%
- danach und bei Nichterscheinen 100 %
Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.